Bezahlkarte für Geflüchtete in Halle (Saale) #
🇫🇷 Les informations sont également disponibles en allemand.
🇸🇾 المعلومات متاحة أيضاً باللغة العربية
Auch in Halle (Saale) wird die Bezahlkarte für Geflüchtete verwendet, um die Verwendbarkeit von Geldleistungen an Geflüchtete stark einzuschränken. Viele Initiativen schlossen sich daraufhin zusammen, um den im Alltag notwendigen Zugang zu Bargeld durch ein solidarisches Tauschmodell zu ermöglichen.
FAQ zur BezahlkarteInformationen #
🇩🇪 Informationen in deutscher Sprache #
- Bargeld erhalten
- Solidarisch tauschen
- “Was ist die Bezahlkarte?”
- “Wer bekommt die Bezahlkarte?”
- “Wo kann ich mit der Bezahlkarte bezahlen?”
Dokumente #
- Informationsblatt des Landes Sachsen-Anhalt [PDF]
- Informationsblatt des Kartenanbieters [PDF]
- Informationsvorlage der Stadt Halle [PDF]
Bargeld erhalten #
Um mehr Bargeld erhalten zu können, erhalten Sie Unterstützung von einigen Initiativen in Halle. Dort können Sie Bargeld im Tausch gegen Einkaufsgutscheine erhalten, die Sie zuvor mit der Bezahlkarte erworben haben.
Kaufen Sie dafür einen Einkaufsgutschein der Läden dm, Lidl, Rewe oder Edeka in Höhe von bis zu 50€. Diesen Gutschein können Sie in eine der unten aufgelisteten Stellen bringen und im Tausch den Gegenwert in Bar erhalten.
So funktionert es #
- Gehe in ein Geschäft und kaufe einen Gutschein von Edeka, Rewe, Lidl oder dm für bis zu 50 €. Diese Gutscheine findest du immer an der Kasse.
- Bringe den Gutschein zu einer Tauschstelle. Hier kannst du Gutscheine gegen Bargeld tauschen. Ein Gutschein von 50 € bringt dir 50 € Bargeld. Wir tauschen nur einen Gutschein pro Person. Wenn wir kein Bargeld mehr haben, können wir nicht weiter tauschen.
- Alle Tauschstellen findest du hier.
- Du kannst auch Freunde oder andere Menschen ohne Bezahlkarte fragen, ob sie mit dir Gutscheine gegen Bargeld tauschen. Das ist nicht verboten.
Solidarisch tauschen #
Damit die Umtauschaktion funktioniert, brauchen wir viele Menschen, die sich solidarisch daran beteiligen. Wir erklären dir, wie das funktioniert!
Geflüchtete, die zur Nutzung der Bezahlkarte gezwungen sind, kaufen mit ihrer Bezahlkarte Gutscheine in den oben aufgeführten Geschäften, zum Beispiel einen Rewe Einkaufsgutschein im Wert von 50 €. Diesen Gutschein können sie nun in einer Umtauschstelle abgeben und erhalten die Summe des Gutscheins in Bar. Solidarische Unterstützer können einen verfügbaren Gutscheine ihrer Wahl in Bar ankaufen und so Bargeld zur Verfügung stellen.
So funktioniert es #
- Besuchen Sie eine der Umtauschstellen und bringen Sie Bargeld in Höhe ihrer Wahl mit.
- Wähle Sie aus den in der Umtauschstelle verfügbaren Gutscheinen aus und erhalte Sie Gutscheine im Wert ihres mitgebrachten Bargelds.
- Mit den erhaltenen Gutscheinen, können Sie nun ganz normal einkaufen gehen.
- Kommen Sie im nächsten Monat wieder, um den Umtausch langfristig zu ermöglichen.
Liste der Umtauschstellen #
Die Linke Halle (Saale) #
- jeden Dienstag von 17 bis 19 Uhr
- Leitergasse 4, 06108 Halle (Saale)
Weitere Stellen #
Die Liste mit Stellen zum Umtausch wird derzeit ergänzt.
Was ist die Bezahlkarte für Geflüchtete? #
Eine Bezahlkarte ist eine spezielle bargeldlose Zahlungskarte. Sie ist kein Kontoersatz und auch keine normale EC-Karte oder Kreditkarte, sondern eine guthabenbasierte Debitkarte. Wer die Bezahlkarte erhält, bekommt kein Bankkonto dazu. Die Bezahlkarte bietet nur die Möglichkeit, monatlich einen geringen festen Betrag abzuheben und in bestimmten Geschäften vor Ort zu bezahlen.
Die Bezahlkarte wird monatlich mit einem bestimmten Betrag aufgeladen. In den meisten Kommunen wird angestrebt den vollen Betrag der vorherig in Bar ausgezahlten Sozialleistungen nun auf der Karte aufzuladen.
Wie genau die Bezahlkarte funktioniert, schreibt das Gesetz nicht vor. Die Bundesländer gestalten die Bezahlkarten – zum Teil sehr unterschiedlich – aus.
Mehr Informationen (freiheitsrechte.org)
Wer erhält die Bezahlkarte für Geflüchtete? #
Das Gesetz (AsylbLG) macht grundsätzlich die Ausgabe einer Bezahlkarte an Personen möglich, die einen Asylantrag gestellt haben oder über einen bestimmten in § 1 Absatz 1 AsylbLG genannten Aufenthaltstitel verfügen. Diese Personen sind teils erst kurz in Deutschland, andere teils viele Jahre. Die Bezahlkarte können auch Personen bekommen, die ein Bankkonto haben. An Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen, in Folgeunterkünften oder auch privat angemieteten Wohnräumen leben, kann die Bezahlkarte ausgegeben werden.
Das Gesetz sieht vor, dass jede erwachsene Person eine eigene Bezahlkarte erhält (§ 3 Abs. 5 Satz 2 AsylbLG). In der Praxis ist das nicht immer so. Kinder erhalten keine eigene Bezahlkarte. Ihre Sozialleistungen werden in der Regel auf die Bezahlkarte eines Erziehungsberechtigten gebucht.
Die Ausgabe einer Bezahlkarte wird von den Behörden zurzeit sehr unterschiedlich gehandhabt: wie genau die Karte in Halle ausgegeben wird, ist noch nicht bekannt.
Wo kann ich mit der Bezahlkarte für Geflüchtete bezahlen? #
Auch Sachsen-Anhalt führt die Bezahlkarten mit restriktiven Beschränkungen ein. Mit den Bezahlkarten kann nur in Geschäften eingekauft werden, die eine Zahlung des Anbieters VISA akzeptieren. Die Bezahlkarte kann grundsätzlich in ganz Deutschland genutzt werden, außer Sie sind von einer Residenzpflicht betroffen, dann können Sie die Bezahlkarte nur in Ihrem Postleitzahl-Gebiet genutzt werden. Die Bezahlkarte ist für das Ausland gesperrt.
Da die Bezahlkarte nicht mit einem Konto verknüpft ist, können grundsätzlich keine Überweisungen getätigt werden. Verträge, die Sie schon vor der Einführung der Bezahlkarte hatten, können mit der Bezahlkarte bedient werden. Neue Überweisungen, Lastschriften oder Ratenzahlungen werden in Sachsen-Anhalt nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Wenden Sie sich in beiden Fällen an die Leistungsbehörde.